1 Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für die Webseite www.incil.ch inklusive sämtlicher Unterseiten und der sich darauf befindlichen Anmeldeplattform.
Diese Version ersetzt alle vorgängigen Versionen.
Durch das Abschicken einer Bestellung oder einer Anmeldung erklärt sich der Kunde/die Kundin ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Incil erbringt alle Leistungen durch seine Anmeldungstools ausschliesslich auf der Basis dieser AGB, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.1 Preisangaben
Die Preisangaben in Schweizer Franken (SFr.) verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Preis- und technische Änderungen sowie irrtümliche Angaben und Druckfehler bleiben vorbehalten. Die Angaben zu Produkten und Preisen können von Incil jederzeit geändert werden.
1.2 Bestellung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung des Kunden/der Kundin ist für diese/n nach Erhalt der automatisch generierten Bestätigung per E-Mail verbindlich. Incil ist frei, die Verarbeitung einer Anmeldung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall informiert Incil den Kunden/die Kundin. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, falls und wenn Incil dem Kunden/der Kundin seine Anmeldung schriftlich (per E-Mail oder Brief) bestätigt. Nur ausgestellte Tickets von Incil sind rechtsgültig.
Bestellung durch Minderjährige
Minderjährige Personen sind verpflichtet, vor dem Kauf von Tickets das ausdrückliche Einverständnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen. Incil haftet nicht für Transaktionen, die von Minderjährigen ohne angemessene Zustimmung durchgeführt werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Alter des Käufers zu überprüfen und zusätzliche Informationen anzufordern, um sicherzustellen, dass der Kauf von Tickets durch Minderjährige ordnungsgemäss autorisiert wurde.
1.3 Verspätete Anmeldung
Ab einer Anmeldung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.- verrechnet.
1.4 Zahlungsfrist
Bei Wahl der Zahlungsmethode Rechnung ist diese in der Regel innert 30 Tagen netto zahlbar. In Ausnahmefällen, in welchen das Zahlungszieldatum von dieser Norm abweicht, ist dieses klar ersichtlich auf der Rechnung aufgeführt.
1.5 Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährleistung gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen gemäss schweizerischem Obligationenrecht.
1.6 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten, gleichgültig ob diese on- oder offline erhoben wurden, werden von Incil gespeichert und können einerseits zur Vertragsabwicklung und andererseits zu Zwecken des Marketings und der Statistik verwendet werden. Alle persönlichen Daten werden von Incil vertraulich behandelt.
Incil ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten für anderweitige Kommunikation mit dem Kunden/der Kundin (z.B. per SMS/MMS, WhatsApp, Telegram, E-Mail, Post oder ähnlich) zu verwenden. Der Kunde/die Kundin kann Incil unter hello@incil.ch jederzeit mitteilen, dass er/sie keine Kommunikation mehr wünscht. In einem solchen Fall übernimmt Incil keine Haftung für nicht kommunizierte wichtige Informationen und die direkten und indirekten Folgen des Nicht-Erhaltens oder Nicht-Informiert-Seins des Kunden / der Kundin.
Sämtliches von Incil verwendete Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit Zustimmung von Incil verwendet werden.
Weitergabe persönlicher Daten an Dritte
Incil verpflichtet sich, persönliche Daten nur an Geschäftspartner weiterzugeben, welche diese Daten im Auftrag von Incil zur Abwicklung eines klar definierten Auftrages zwingend benötigen (z.B. Post, Druckerei, etc.). Abgesehen davon gibt Incil keine persönlichen Daten an Drittunternehmen weiter.
Eine Ausnahme besteht für geschlossene Veranstaltungen, zu welchen nur ein klar definierter Kreis von Personen Zutritt hat. Die Teilnehmerliste von Teilnehmenden (Namen, Kontaktangaben) einer solchen Veranstaltung kann den anderen Teilnehmenden dieser Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Empfänger sind jedoch nicht berechtigt, diese Daten für andere als auf diese Veranstaltung bezogene Zwecke zu verwenden. Diese Regelung wird auf der entsprechenden Teilnehmerliste gut sichtbar vermerkt.
1.7 Persönlichkeitsschutz an Veranstaltungen
Mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung von Incil (diese erfolgt durch das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars) willigt der Kunde/die Kundin grundsätzlich ein, dass von ihm/ihr an der von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen gemacht werden können.
Incil ist sich jedoch bewusst, dass gerade die Ausübung des persönlichen Glaubens beispielsweise durch Singen, Tanzen, Beten oder Meditieren ein sehr schützenswerter Teil der Persönlichkeit ist. Aus diesem Grund achtet Incil explizit darauf, dass Menschen bei spirituellen Handlungen möglichst nicht erkennbar gemacht werden. Aus diesen moralischen Grundsätzen leitet sich für Incil aber keine rechtliche Pflicht zum Verzicht auf die Anfertigung von Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen in solchen Situationen ab.
1.8 Abtretung von Bild- und Tonrechten
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geht das Bild- und Tonrecht des Kunden/der Kundin an den durch von Incil beauftragte Personen (Fotografen, VJ’s, etc.) von ihm gemachten Bild- und Tonaufnahmen vollständig und automatisch an Incil über. Dieses Recht beinhaltet auch die weitere Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen nach einer Veranstaltung und deren Verbreitung sowohl on-, als auch offline ohne zeitliche Begrenzung gegen Bezahlung oder kostenlos.
1.9 Rücktrittsbestimmungen bei Veranstaltungsanmeldungen
Folgende Bestimmungen gelten sowohl für eintägige/-teilige als auch mehrtägige/-teilige Anlässe (Konferenzen, Kurse, Trainings, usw.) von Incil und deren Arbeitszweige, soweit eine Teilnahmegebühr erhoben wird und eine Anmeldung erforderlich ist bzw. sofern bei einem Anlass nicht explizit andere Rücktrittsbestimmungen deklariert sind.
Die Abmeldung bereits gebuchter Veranstaltungen hat per E-Mail an die bei der Anlass-Ausschreibung erwähnten Kontaktadresse (oder an hello@incil.ch) zu erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung und ist wie folgt geregelt:
1.10 Abmeldezeitpunkt & Rücktrittsgebühr
Ab eingegangener, bestätigter Anmeldung bis 31 Tage vor Anlass:
Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00
30 – 15 Tage vor Anlass
50% der Teilnahmegebühr zuzgl. der Bearbeitungsgebühr
Ab 14 Tage vor Anlass
100% der Teilnahmegebühr
Incil behält sich vor, Forderungen von Dritten für Unterkunft, Verpflegung und Reise etc. zu verrechnen.
Bei Absage eines Anlasses wird die Teilnahmegebühr zu 100% abzgl. allfälliger Gebühren (Kreditkarte etc.) erlassen bzw. rückerstattet.
1.11 Zahlungsmittel am Festival
Die am Festival angewendeten und akzeptierten Zahlungsmittel sind noch nicht definitiv und werden zu gegebener Zeit über unsere Kommunikationskanäle bekanntgegeben.
2 Programm
Incil hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Incil behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern. Für Absagen von Künstler/innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler/innen, Bühnenwechsel usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht
werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.
3 Lärmimmissionen
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Festivalgelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.
Incil lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
4 Sicherheit
Incil verfügt über ein eigenes Security-Team das in verschiedenen Aufgaben am Festival für Sicherheit und Ordnung sorgen wird.
4.1 Allgemeine Sicherheit
Das Security-Team führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Festivalgeländes sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
Das Recht, einzelnen Festivalbesuchern/-besucherinnen aus triftigem Grund den Eintritt zum Festivalgelände zu verwehren oder vom Gelände zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Besucher/die Besucherin keine Schuld, kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.
4.2 Verhalten gegenüber Sicherheitspersonen & Mitarbeitenden
Die Festivalbesucher sind dazu aufgefordert, sowohl die Personen im Security-Team sowie sämtliche Personen, die am Festival arbeiten, freundlich und respektvoll zu begegnen. Die Anweisungen der Mitarbeitenden und Security-Teams sind strikt zu befolgen. Sie dienen der Sicherheit der Besucher und machen das Zusammenleben leichter. Incil toleriert keine verbalen oder physischen Übergriffe auf sämtliche Mitarbeitenden des Incil Festivals. Incil behält sich das Recht vor, aufgrund solcher Handlungen und Tätigkeiten schwere Konsequenzen einzuleiten.
4.3 Weisungsrecht
Insbesondere können folgende Weisungen bezüglich folgender Punkte erteilt werden:
- Ort des Zeltens
- Nicht zu betretende Ort des Festivalgeländes
- Abstände zu Lautsprechern und weiterem technischem Equipment
- Teilweise oder vollständige Räumung des Festivalgeländes.
Widersetzt sich ein Festivalbesucher/eine Festivalbesucherin den Weisungen trotz wiederholter Aufforderung zur Befolgung, ist Incil dazu berechtigt, den Zugang zum Festival zu entziehen. Ein Rückerstattungsanspruch bezüglich des Entgelts steht dem Besucher/der Besucherin nicht zu. Weisung können mündlich, schriftlich oder durch Signalisation erfolgen.
5 Anreise und Eintritt
Die Anreise und Rückreise an das Festival ist in der Verantwortung der Festivalbesucher/innen. Incil schliesst jegliche Haftung aus.
5.1 Parkieren
Parkieren auf den Zufahrtsstrassen und wichtigen Aus- und Eingängen zum und auf dem Festivalgelände (exkl. Festivalparkplätze) ist strengstens untersagt. Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festivalparkplatz abgestellt sind, werden ermahnt. Sollte der/die Halter/in nicht ausfindig gemacht werden können, wird das Fahrzeug auf Halterkosten abgeschleppt. Der/die Fahrzeughalter/in wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.
5.2 Eintritt
Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalterin gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar. Jede Person, die das Festivalgelände (exkl. Festivalparkplatz) betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen.
Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.
Verlorene Festivalbändel werden gegen eine Gebühr von CHF 20.- ersetzt.
Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und nach Ermessen verzeigt. Davon ausgenommen sind externe Gäste.
Incil behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt Incil keine Haftung.
6 Konsum am Festival
Es besteht ein einfaches Depotsystem für jegliche Art von Zelten. Unabhängig ob Pavillonzelt, Igluzelt, Militärzelt oder andere Varianten – für jedes Zelt ist ein Depot von CHF 20.00 zu zahlen. Die CHF 20.00 werden am Ende des Festivals am Ausgang bei Vorweisen des Zeltes (inkl. Jeton) zurückerstattet. Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festivalgelände wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festivalgelände verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
Auf dem Festivalgelände dürfen aus Sicherheitsgründen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden. Kochen ist grundsätzlich nur mit Gaskocher oder Gasgrill erlaubt. Jedoch sollte auch bei diesen auf genügend Abstand und die Sicherheit aller Personen geachtet werden.
Ohne die Einwilligung der Veranstalter ist es am Festival nicht erlaubt, etwas zu verkaufen.
7 Unsere Werte
Am Incil Festival leben viele Menschen auf engem Raum zusammen. Die Festival-Regeln dienen dazu, dieses Zusammenleben für ALLE Anwesenden möglichst einfach und angenehm zu gestalten und die Sicherheit am Festival zu gewährleisten. Insbesondere behalten wir uns vor, Teilnehmer/innen nach Hause zu schicken. Mit deiner Teilnahme verpflichtest du dich dazu, nach unseren Werten zu leben.
7.1 Suchtmittel
Das Festival ist eine suchtmittelfreie Zone. Alkohol und Drogen sind nicht erlaubt und Rauchen nur in der gekennzeichneten Raucherzone. Wenn du damit Probleme hast, wende dich bitte an das Incil-Team. Wir wollen dir helfen und gemeinsam eine Lösung finden.
Wenn wir bei dir Alkohol oder Drogen finden, behalten wir uns das Recht vor, dich nach Hause zu schicken. Ein Erstattungsanspruch des Tickets steht dir in diesem Fall nicht zu.
7.2 Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind auf dem gesamten Festivalgelände verboten:
- Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände
- Megaphone oder sonstige lärmbelästigende Geräte
- Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
- Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
- Stroh (-ballen) und ähnliche Produkte
- Hausrat, Sofas usw.
- Tiere
- Alkohol, Drogen
Incil behält sich vor, bei den Kontrollen der Festivalbesucher/innen solche Gegenstände abzunehmen. Die Festivalbesucher/innen erklären sich damit einverstanden, solche Gegenstände (sowie weitere Gegenstände – nach Ermessen von Incil) während des gesamten Aufenthalts nicht bei sich mitzuführen oder zu besitzen.
Je nach Situation und mitgeführten Gegenstand wird Incil rechtliche Wege einleiten und die Polizei alarmieren.
7.3 Zeltplatz
Die Frauenzelte gehören den Frauen und die Männerzelte den Männern. Incil akzeptiert zu keiner Zeit «Fremdlinge» in diesen Bereichen; dies gilt auch für entsprechend gekennzeichnete sanitäre Anlagen und Bereiche. Die anderen Teilnehmenden sind dir dankbar, wenn du deine Körperhygiene ernst nimmst, deine persönlichen Sachen auf deinem Schlafplatz aufbewahrst und schlecht riechende Kleidungsstücke wegräumst.
7.4 Nachtruhe
Nachtruhe ist generell um 24:00 Uhr, ausser es wird im Plenum anders kommuniziert. Nach der Nachtruhe ist Ruhe auf dem Zeltplatz. Es gilt aber: Störe die schlafenden Teilnehmer/innen auf keinen Fall. Sei ein Vorbild!
7.5 Abgesperrte Bereiche
Absperrungen, Beschilderungen und reservierte Bereiche auf dem gesamten Festivalgelände sind zu respektieren und strikt einzuhalten. Technikbereiche, die Bühne und das Backoffice sind für Teilnehmende tabu. Befinden sich Personen ohne Zutrittsberechtigung in solchen Bereichen, behält sich Incil das Recht vor, entsprechende Konsequenzen einzuleiten. Incil lehnt jegliche Haftung ab, sollten diese Bereiche ohne Berechtigung betreten werden.
7.6 Fortbewegung
Aus Sicherheitsgründen dürfen innerhalb der Gebäude keine Kickboards, Scooters, Hoverboards, Segways etc. benutzt werden.
7.7 Verlassen des Geländes
Das Incil Festival übernimmt keine Haftung ausserhalb des Festivalgeländes. Dies gilt insbesondere für sämtliche Aktivitäten in und um die Aare. Minderjährige Teilnehmer/innen dürfen das Festival Gelände nur unter Aufsicht eines/r volljährigen Gruppenleiters/-in verlassen.
8 Haftungsausschluss
Die Haftung von Incil wird hiermit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Webseiten von Incil können Links zu Webseiten Dritter enthalten. Webseiten von Dritten können auf Webseiten von Incil verweisen. Incil übernimmt für solche Webseiten und deren Inhalt, für deren angebotene Produkte, Dienstleistungen oder andere Angebote sowie für deren Einhaltung von Datenschutzbestimmungen keine Verantwortung und distanziert sich von diesen. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung des Benutzers.
8.1 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Incil und der Kunde/die Kundin verpflichten sich hiermit, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm so weit wie möglich entspricht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festivalbesucher/innen durch Dritte (z.B. Foodstand- Marktstandbetreiber/innen usw.) zugefügt wurden oder entstanden sind.
8.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.
8.3 Inkraftsetzung
Diese AGB treten am 30. November 2023 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gültigen AGB von Incil.